Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen
der Schule für ganzheitliches und universelles Bewusstsein HEALINGEARTH

  1. Geltungsbereich  
    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Trainings und Ausbildung der Schule für der Schule für ganzheitliches und universelles Bewusstsein HEALINGEARTH
    2. Vorliegende Geschäftsbedingungen, sowie das Anmeldeformular bilden den gesamten Vertrag zwischen Healingearth und dem Teilnehmer der Maßnahme. Sie ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich der Leistungen von Healingearth. 
  1. Vertragsabschluss 
    1. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Healingearth kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausfüllt und unterzeichnet und Healingearth das vom Teilnehmer ausgefüllte Anmeldeformular nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt zurück gewiesen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Healingearth als zustande gekommen. 
    2. Healingearth ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. 
  1. Umfang der Dienstleistungen 
    1. Healingearth stellt klar, dass es sich bei den von ihr zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Maßnahmen übernimmt Healingearth auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr. 
  1. Durchführung 
    1. Der Beginn der jeweiligen Maßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für die vom Teilnehmer gebuchte Maßnahme nicht erreicht, oder kann die geplante Maßnahme aus einem von Healingearth nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann sie auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden. 
    2. Sagt die Terminverlegung dem Teilnehmer nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Maßnahme absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Maßnahme ganz ausfällt. Stimmt der Teilnehmer dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die spätere Maßnahme angerechnet. 
    3. Für den Teilnehmer ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme ohne zusätzliche Kosten möglich. Voraussetzung dafür ist die erneute formelle Anmeldung vor dem ursprünglichen Trainingstermin und die Bezahlung der Teilnahmegebühr zum ursprünglich auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitpunkt. Erfolgt die Anmeldung später oder gar nicht, ist die ursprünglich in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr zu bezahlen. Ein weiteres Verschieben ist nicht möglich, die Teilnahmegebühr ist dann erneut zu bezahlen. Healingearth kann bei Krankheit des zuständigen Dozenten die Maßnahme oder einzelne Stunden verschieben. 
  1. Vergütung 
    1. Für die Teilnahme an der Maßnahme erhebt Healingearth Teilnahmegebühren. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem in der Anmeldung und im jeweiligen Programmheft aufgeführten Preis. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
    2. Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, sofern auf der Rechnung kein anderer Termin angegeben ist. Der Teilnehmer kann an der Maßnahme nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen. 
    3. Der Teilnehmer kann gegenüber Forderungen von Healingearth nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. 
    4. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 
    5. Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung an Healingearth schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Healingearth weißt in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hin. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. 
  1. Kündigung Trainings und Ausbildung
    1. a)  Bei einer Kündigung der Teilnahme bis zu sechs Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme wird eine Gebühr in Höhe der auf der Anmeldung dargestellten Bearbeitungsgebühr fällig.
      b)  Bei einer Kündigung der Teilnahme bis zu drei Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme wird eine Gebühr in Höhe von 50% der jeweiligen Trainingsgebühr fällig.
      c) Bei einer Kündigung der Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Trainingsgebühr ohne Abzug fällig.
    2. Sofern die Teilnahmegebühr im unter a) bis b) genannten Fall bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a) bis b) genannten Gebühren zurückerstattet. 
  1. Kündigung Ausbildungen
    1. a)  Bei Kündigung einer Ausbildung bis zu drei Monate vor Beginn der jeweiligen Ausbildung, wird eine Gebühr in Höhe der auf der Anmeldung dargestellten Bearbeitungsgebühr fällig.
      b) Bei Kündigung einer Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt vor Beginn der jeweiligen Ausbildung, wird die gesamte Summe von der auf der Anmeldung dargestellten 1. und 2. Rate fällig.
      c) Bei Kündigung einer Ausbildung bis zu drei Monate, vor dem auf der Anmeldung dargestellten, jeweils dem Kündigungszeitpunkt nachfolgenden Ausbildungsjahr, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Raten. Und Healingearth verzichtet auf die Bezahlung der restlichen Ausbildungsgebühr.
      d) Bei Kündigung einer Ausbildung später als drei Monate, vor dem auf der Anmeldung dargestellten, jeweils dem Kündigungszeitpunkt nachfolgenden Ausbildungsjahr, ist die, auf der Anmeldung dargestellte, jeweils dem Kündigungszeitpunkt nachfolgende Rate fällig. Und Healingearth verzichtet auf die Bezahlung einer evtl. weiteren Restgebühr.  
  1. Verzug
    1. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme, kommt der Teilnehmer automatisch in Verzug. 
    2. Healingearth ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu erheben. 
  1. Haftung
    1. Für sonstige Schäden haftet Healingearth nur, soweit diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen durch Healingearth bzw. einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sind. 
    2. Ausnahmsweise haftet Healingearth der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässig herbeigeführte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dem Schuldverhältnis; im Übrigen gar nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. 
  1. Urheberrecht
    1. Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken der Maßnahmen von Healingearth sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich geschützt. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom Trainings- bzw. Ausbildungs- geschehen ist untersagt. Mitschriften sind ausschließlich in anonymer Form gestattet. 
  1. Datenschutz 
    1. Healingearth ergreift alle technisch notwendigen und nach dem jeweiligen Stand der Technik bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten des Teilnehmers zu schützen. 
  1. Sonstiges 
    1. Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.